Leistungen von Versicherungen und Krankenversicherungen an die Dentalhygiene

 

Krankenversicherungen oder Zahnversicherungen leisten bestimmte Beiträge an die Behandlung durch die Dentalhygienkerin, insbesondere an die Röntgenaufnahmen.

Bitte erkundigen Sie sich vor der Behandlung durch die Dentalhygienikerin bei Ihrer Versicherung, welche Leistungen diese erbringt.

Wir stehen Ihnen für Auskünfte sehr gerne zur Verfügung.

Speziell für Angstpatienten: Behandlung in Vollnarkose möglich! - Schlafen Sie während der Behandlung.

Neu: Behandlungen in Hypnose möglich